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Landkreis Bad Toelz-Wolfratshausen | Online: https://www.lra-toelz.de/
Landratsamt > Serviceleistungen A-Z
Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Auskunft erteilt:
Aufgabenbeschreibung des Bayerischen Behördenwegweisers
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret und teilweise auch Basthaut.
Beschreibung
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Hinweise
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Rechtsvorschriften
Rechtsbehelfsbelehrung
Links
Verwandte Leistungen
Stand: 20.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe
BayernPortal)
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