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Landkreis Bad Toelz-Wolfratshausen | Online: https://www.lra-toelz.de/
Landratsamt > Serviceleistungen A-Z
Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Auskunft erteilt:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|
Nebel Martin | +49 8041 505-436 | 1.172 | |
Formulare, Merkblätter, Online-Services:
Aufgabenbeschreibung des Bayerischen Behördenwegweisers
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie und Podologie.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
Fristen
Notwendige Unterlagen
- Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)
Kosten
- Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
- Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)
Rechtsvorschriften
Rechtsbehelfsbelehrung
Stand: 12.03.2020
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe
BayernPortal)
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