Die Bezeichnung FQA wird anstelle von Heimaufsicht verwendet.

FQA (Heimaufsicht)

Die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist zuständig für Erwachsene in:

  • Stationären Einrichtungen der Pflege
  • Ambulant betreuten Wohngemeinschaften
  • Besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe (stationäre Ein­richtungen für Menschen mit Behinderung)
  • Betreuten Wohngruppen (ambulante Wohnformen für Menschen mit Behinderung)

Die FQA handelt unabhängig auf der Grundlage des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Ziel ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner geschützt und gewahrt werden.

Die FQA ist ein multiprofessionelles Team und hilft in Fragen zur pflegerischen und pädagogischen Versorgung in den Einrichtungen ihres Zuständigkeitsbereiches.

Mit Beschwerden oder Anzeigen von Missständen wenden Sie sich (bei Bedarf auch anonym) an die zuständigen Mitarbeiter der FQA Bad Tölz-Wolfratshausen (siehe unten).

Die FQA

  • berät Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Einrichtungen und deren Träger sowie weitere Interessenvertreter
  • sorgt für die Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards in der Pflege und Betreuung
  • geht Beschwerden umgehend nach
  • führt anlassbezogene und unangemeldete Kontrollen durch


Es werden dabei u.a. folgende Qualitätsanforderungen überwacht:

  • Die angemessene pflegerische Versorgung
  • Soziale Betreuung
  • Gewährleistung der Mitwirkung
  • Teilhabemöglichkeiten und Förderplanung
  • Personelle Mindestanforderungen
  • Bauliche Mindestanforderungen

 

Die FQA im BayernPortal:

 

Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung versteht sich als Sprachrohr der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie aller professionell oder ehrenamtlich Pflegenden. Er ist ressortübergreifend tätig und regt geeignete Verbesserungen im Themenbereich „Gesundheit und Pflege“ an. Er steht als Ansprechpartner zu Verfügung und bearbeitet an ihn gerichtete Anliegen.

Weitere Informationen und alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme können Sie auf der Internetseite  www.patientenportal.bayern.de  finden.

Die Funktion des Beauftragten ergibt sich aus dem Bayerischen Beauftragtengesetz.