Gesetzesänderung: Bayerisches Familiengeld auch für Hartz VI Empfänger

Der Bund und der Freistaat Bayern haben in der Frage um die Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf Hartz VI eine Einigung erzielt. Das Familiengeldgesetz wird klarstellend und rückwirkend ergänzt, damit alle Eltern für eine "förderliche frühkindliche Betreuung" ihres Kindes sorgen können. Auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern profitieren nun vom Familiengeld, denn es wird keine Anrechnung auf Hartz VI mehr geben!

Die Jobcenter werden, soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben, entsprechende Nachzahlungen veranlassen!

Das Bayerische Familiengeld gibt es seit dem 1. September 2018. Es ersetzt das Bayerische Landeserziehungsgeld und das Bayerische Betreuungsgeld und gilt für Geburten ab dem 01. Oktober 2015. Der Freisstaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d.h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können Familiengeld erhalten, sowohl wenn das Kind eine Krippe besucht, als auch wenn es in der Familie betreut wird.