Der Geschäftsführer wird von der Trägerversammlung des Jobcenters für fünf Jahre bestellt (§ 44c Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB II). Mit Beschluss der Trägerversammlung wurde
Herr Andreas Baumann zum Geschäftsführer
und
Frau Andrea Schön zur Stellvertreterin des Geschäftsführers
bestellt.
Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Er vertritt die gemeinsame Einrichtung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die von der Trägerversammlung in deren Aufgabenbereich beschlossenen Maßnahmen auszuführen und nimmt an deren Sitzungen beratend teil (§ 44d Abs. 1 SGB II).
Der Geschäftsführer übt über die Beamten und Arbeitnehmer, denen in der gemeinsamen Einrichtung Tätigkeiten zugewiesen worden sind, die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse der Bundesagentur und des kommunalen Trägers und die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion, mit Ausnahme der Befugnisse zur Begründung und Beendigung der mit den Beamten und Arbeitnehmern bestehenden Rechtsverhältnisse, aus (§ 44d Abs. 4 SGB II).
Der Geschäftsführer ist Leiter der Dienststelle im personalrechtlichen Sinn und Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (§ 44d Abs. 5 SGB II).