Geflügelhaltung anmelden

Wer Geflügel (hier Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner/Pute, Wachteln oder Laufvögel) halten will, hat dies beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.

Wer Geflügel (hier Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner/Pute, Wachteln oder Laufvögel) halten will, hat dies beim örtlich zuständigen Veterinäramt vor

Beginn der Tätigkeit unter Angabe

  • seines Namens und seiner Anschrift,
  • der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere,
  • ihrer Nutzungsart und ihres Standortes

anzuzeigen (§ 26 VVVO). https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/__26.html

Zusätzlich haben Geflügelhalter mitzuteilen, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird (§ 2 GeflPestSchV): https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__2.html

 

Diese gesetzliche Meldeverpflichtung betrifft alle Geflügelhalter unabhängig der Bestandsgröße / der Tierzahl. Bereits ab dem ersten gehaltenen Tier müssen Sie Ihre Geflügelhaltung dem zuständigen Veterinäramt mitteilen!

Zur Anmeldung Ihrer Geflügelhaltung benötigen Sie zudem eine (kostenfreie) landwirtschaftliche Betriebsnummer (BALIS-Nummer). Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gewerbliche Tierhaltung oder nur eine Hobbyhaltung handelt.

Die Betriebsnummer wird Ihnen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen zugeteilt:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Holzkirchen
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Tel. 08024 46039-0
Fax: 08024 46039-1111
E-Mail: poststelle@aelf-hk.bayern.de

Das aktuelle Antragsformular hierzu erhalten Sie auf dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/a_zuteilung_betriebsnummer.pdf

 

Der Hintergrund der Meldepflicht liegt darin, dass die Tierhaltung im Tierseuchenfall von amtlicher Seite in Bekämpfungs- und Vorbeugungsmaßnahmen einbezogen werden kann. Daher ist es wichtig, dass auch spätere Änderungen der Tierhaltung (z.B. Änderung der Haltungsform,  Aufgabe der Haltung) unbedingt beim Veterinäramt anzeigt werden.

 

Hühner und Truthühner / Puten müssen neben der Registrierung im Veterinäramt auch der Bayerischen Tierseuchenkasse (BTSK) gemeldet werden. Kontakt: Tel. 089 / 92 99 00 - 0, E-Mail: info@btsk.de


Das aktuelle Antragsformular zur "Bestandsneugründung" finden Sie auf dem Internetauftritt der BTSK.
Informationen zu den Beiträgen der BTSK erhalten Sie unter "Merkblätter" auf dem Internetauftritt der BTSK.
http://www.btsk.de/

 

Wichtige Informationen:

  • Der Tierhalter eines Hühnerbestandes hat zudem die Pflicht, seine Hühner gegen die Newcastle Krankheit (atypische Geflügelpest) impfen zu lassen. Diese Impfpflicht gilt auch für Hobbyhaltungen (Wachteln gehören nicht dazu). Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren Tierarzt.
  • Verenden innerhalb von 24 Stunden mindestens 3 Hühner (bei der Haltung von weniger als 100 Hühnern), so ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen (zum Ausschluss von Geflügelpest / Vogelgrippe).
  • Auch in Hobbyhaltungen bedarf es zum Schutz des Tierbestandes der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Entsprechende Informationen finden sie auf der Internetseite des FLI:
     https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf

 

Ergänzende Informationen:
Informationen rund um die Geflügelhaltung gibt es auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Hier finden Sie auch den aktuellen "Leitfaden für gewerbliche und landwirtschaftliche Geflügelbetriebe".

https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/tier/000781/index.php