Das Gastschulwesen umfasst u. a. die jährliche Festsetzung der Gastschulbeiträge für die landkreiseigenen Schulen sowie die entsprechende Rechnungsstellung an andere Kommunen.
Im Bereich der Förderschulen entscheidet das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen über die Genehmigungen von Gastschulverhältnissen.
Schule | Zuständigkeit |
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Grund- und Mittelschule | Schulamt |
Realschule | kein Gastschulverhältnis möglich (keine Sprengel) |
Gymnasium | kein Gastschulverhältnis möglich (keine Sprengel) |
Förderschule | Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen |
Berufsschule | Berufsschule |
FOS / BOS | kein Gastschulverhältnis möglich (keine Sprengel) |
Berufsschulen sind in Fachsprengel aufgeteilt: Fachsprengel Berufsschulen