Gastschulwesen

Das Gastschulwesen umfasst u. a. die jährliche Festsetzung der Gastschulbeiträge für die landkreiseigenen Schulen sowie die entsprechende Rechnungsstellung an andere Kommunen.

Im Bereich der Förderschulen entscheidet das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen über die Genehmigungen von Gastschulverhältnissen.

 

Übersicht der Zuständigkeiten über Genehmigungen von Gastschulverhältnissen:
Schule Zuständigkeit
Grund- und Mittelschule Schulamt
Realschule kein Gastschulverhältnis möglich (keine Sprengel)
Gymnasium kein Gastschulverhältnis möglich (keine Sprengel)
Förderschule Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Berufsschule Berufsschule
FOS / BOS kein Gastschulverhältnis möglich (keine Sprengel)

 

Berufsschulen sind in Fachsprengel aufgeteilt: Fachsprengel Berufsschulen