Elternzeit

Eltern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit um ihr Kind selbst zu betreuen. Die Elternzeit besteht unabhängig vom Anspruch auf Elterngeld.

Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Dabei muss eine verbindliche Festlegung erfolgen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen wird. Wir beraten Sie gern persönlich zu allen Fragen rund um die individuelle Planung der Elternzeit. Weitere Informationen finden Sie in nachfolgenden Links.