Denkmalschutzverfahren im Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen

Denkmalliste

Die Liste der Bau- und Bodendenkmäler sowie der Ensembles können mit dem Bayerischen Denkmal Atlas über die Webseite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege im Internet abgerufen werden.

Amtssprechtag des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Einmal im Monat kommt der Gebietsreferent des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

An diesem Amtssprechtag des Landesamtes werden alle bis dahin eingegangenen Anträge bearbeitet. Je nach Erfordernis können auch einzelne Ortseinsichten zusammen mit dem zuständigen Techniker des Landratsamtes und der Kreisheimatpflege in Betracht kommen.

Stellen Sie möglichst in einer frühen Planungsphase einen Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis. Der Antrag ist über die Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft an das Landratsamt zu stellen. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder bedarf es noch zusätzlicher Informationen, sind die fehlenden Unterlagen zu einem der nächsten Sprechtage nachzureichen.

Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen ist die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis im Antrag auf Baugenehmigung zu beantragen. Sofern eine Baumaßnahme verfahrensfrei ist, bedarf es dennoch einer Erlaubnis gem. Art. 6 und 15 DSchG.

Für den Bescheid auf denkmalpflegerische Erlaubnis fallen keine Kosten an.

Bei Anträgen auf denkmalpflegerische Erlaubnis und Anträgen auf Baugenehmigung bei Einzeldenkmälern und im Ensemble sind nachfolgende Unterlagen in 4-facher Ausfertigung beizulegen und über die Stadt oder Gemeinde einzureichen:

  • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Angaben zur Ausführung, Materialien und Farbgebung
  • Lageplan M 1:1000
  • Planzeichnungen mit Bestand und geplanten Maßnahmen (z.B. Grundrisse und Ansichten)
  • Gegebenenfalls Detailzeichnung (bei Fenster z.B. Detailschnitt)
  • Aussagefähige Bestandsfotos
  • Kostenvoranschläge (falls vorhanden)

Dem Antrag auf denkmalpflegerischer Erlaubnis gem. Art. 7 DSchG sind bei Bodendenkmälern folgende Unterlagen beizulegen:

  • Genaue Beschreibung der beabsichtigten Erdarbeiten
  • Lageplan M 1:500 des Grabungsbereiches
  • Schnitte, Bauzeichnungen, Fotos

Weitere Informationen zum Denkmalschutz im BayernPortal: