Informationen rund um das Tragen von Masken

Allgemeine Informationen zur FFP2-Maske

Derzeit gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14. Lebensjahr. Für sie gilt, dass sie ab dem 6. Lebensjahr bis einschließlich das 14.Lebensjahr eine Alltagsmaske tragen müssen, Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen.

Das bayerische Innenministerium hat in seinem Antwortkatalog auf die wichtigsten Fragen aufgelistet, wann welche Maske zu tragen ist. Diese und weitere Informationen sind abrufbar unter:
www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq

Alltagsmaske

Eine Alltagsmaske oder einen Schal vor Mund und Nase zu tragen, schützt Mitmenschen, sich mit dem Coronavirus anzustecken.

Trotz Maske muss unbedingt darauf geachtet werden, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und die üblichen Hygiene-Regeln einzuhalten.

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Infektion werden in unterschiedlichen Zusammenhängen verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Da sich diese Masken in ihrem Zweck unterscheiden, weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die wesentlichen Charakteristika hin. Mehr dazu