Das mit Allgemeinverfügung vom 2. Juni verfügte vorübergehende Verbot zum Befahren der Isar zwischen der Landkreisgrenze zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen ab der Gemeinde Wallgau bis zur Brücke Ochsensitz in der Gemeinde Lenggries wird ab sofort aufgehoben.
Bootfahrverbot auf der Isar aufgehoben
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Das mit Allgemeinverfügung vom 2. Juni verfügte vorübergehende Verbot zum Befahren der Isar zwischen der Landkreisgrenze zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen ab der Gemeinde Wallgau bis zur Brücke Ochsensitz in der Gemeinde Lenggries wird ab sofort aufgehoben.
Das vorübergehende Bootfahrverbot im Bereich zwischen der Landkreisgrenze zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen (ab der Gemeinde Wallgau) und der Brücke Ochsensitz (Parkplatz) in der Gemeinde Lenggries wird aufgehoben.
Das Befahren der Isar ist im Bereich zwischen der Landkreisgrenze ab der Gemeinde Wallgau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Brücke Ochsensitz (Parkplatz) in der Gemeinde Lenggries im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen aus Gründen des Artenschutzes und der Sicherheit vorübergehend verboten.
Das Befahren der Isar im Abschnitt zwischen der Landkreisgrenze zum Landkeis Garmisch-Partenkirchen (ab der Gemeinde Wallgau) bis zur Brücke Ochsensitz in der Gemeinde Lenggries ist zum Schutz der Natur und aufgrund einer Gefahrenlage vorübergehend bis auf Weiteres verboten.
Verordnung zur Ausübung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Einklang mit der Natur.