Behindertenbeauftragter

Der Landkreis hat seit 01.01.2005 durch einen Beschluss des Kreistages einen Behindertenbeauftragten benannt.

Seine Aufgabenstellung umfasst folgende Bereiche:

  • Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung
  • Beratung des Landkreises bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), insbesondere Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte
  • Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere die Belange behinderter Frauen (Art. 3 Bay BGG)
  • Planung von Maßnahmen zur Gleichstellung/Integration von Menschen mit Behinderungen in der Verwaltung und in den Betrieben im Landkreis
  • Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen, Stellungnahmen, Anträgen und Empfehlungen in behindertenrelevanten Angelegenheiten
  • Kontakt mit Betroffenen, Angehörigen und Institutionen zur Vertretung bzw. Versorgung von behinderten Menschen
  • Kontakt mit der/dem Landesbehindertenbeauftragten
  • Zusammenarbeit mit den fachlich relevanten Institutionen (z. B. Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten; Arbeitsgemeinschaft öffentliche und freie Wohlfahrtspflege, Inklusionsämter, Rehabilitationsträger)

Weitere Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie beim Arbeitskreis für Menschen mit Behinderung