Bayerisches Familiengeld

Seit dem 1. September 2018 gibt es das Bayerische Familiengeld. Es ersetzt das Bayerische Landeserziehungsgeld und das Bayerische Betreuungsgeld und gilt für Geburten ab dem 01. Oktober 2015. Der Freisstaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d.h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können Familiengeld erhalten, sowohl wenn das Kind eine Krippe besucht, als auch wenn es in der Familie betreut wird und es wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet!