Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels (außer Sonderbestimmungen EU und Assoziationsabkommen EWG/Türkei). Der Aufenthaltstitel wird in verschiedenen Arten unterteilt.
Die Ausländerbehörden sind in der Regel zuständig für die Erteilung von
- Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG),
- Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG),
- ICT-Karte (§ 19 AufenthG),
- Mobiler-ICT-Karte (§ 19b AufentG),
- Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) und
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU (§ 9a AufenthG).
Das Angebot der Online-Anträge für die Erteilung, Verlängerung und Änderung der Aufenthaltstitel wird laufend erweitert. Derzeit können Sie folgende Online-Dienste nutzen: