Als Bezieher von Bürgergeld oder wenn Ihr Einkommen nach Abzug der Miete eine bestimmte Grenze nicht überschreitet sind Sie berechtigt eine Sozialcard zu erhalten.
Wenn Sie eine Sozialcard möchten, können Sie diese unter Vorlage Ihres ALG II-Bewilligungsbescheides bzw. Ihrer Einkommensnachweise nach persönlicher Vorsprache bei diesen Stellen beantragen.
Die Sozialcard ist ein wertvolles Dokument mit dem Sie zahlreiche Vergünstigungen und Sonderkonditionen in Anspruch nehmen können. Sie ist personenbezogen, d.h. dass der angebotene Rabatt nur für die Personen gilt, die auf der Karte genannt sind. Die Karte darf außerdem nicht kopiert werden und darf pro Haushalt auch nur einmal verwendet werden, wenn Vergünstigungen begrenzt angeboten werden (z.B. bei den Tafeln).