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Übernahme des Vorsitzes bei Aussprachetagungen (unbeschadet der Gesamtleitung durch das Staatliche Schulamt bzw. die Regierung),
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Weitergabe von Informationen an die Schülersprecher der Stadt, des Landkreises oder des Bezirks (mit Zustimmung des Staatlichen Schulamts bzw. der Regierung).
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Schülersprecher im Schuljahr 2020/2021
Am 07.10.2020 fand die Wahl des Schülersprechers und seines Stellvertreters für das Schuljahr 2020/2021 auf Schulamtsebene in einer Onlineveranstaltung statt. Pandemiebedingt konnten die Stimmzettel bis 15.10.2020 abgegeben werden.
Die Wahl fiel auf Manuela Ioana Paleu von der Mittelschule Geretsried und deren Stellvertreterin Chiara Krönert von der Mittelschule Benediktbeuern, die sich beide überzeugend vorgestellt hatten. Das Staatliche Schulamt gratuliert herzlich und wünscht für ihre verantwortungsvolle Aufgabe alles Gute!
Aufgaben der Schülermitverantwortung
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Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Gemeinschaftsaufgaben z. B.: Einrichtung kultureller, sportlicher, musischer Arbeitsgruppen und Arbeitsgruppen für politische Bildung; Übernahme schulinterner Sozialaufgaben; Mitwirkung und Planung bei Schulfesten, Schulfahrten, Wanderungen, Sportveranstaltungen, Schullandheimaufenthalten, Skilagern, Theaterbesuchen, Schülerbüchereien; jedoch nur „offene" Arbeitsgruppen ohne einseitige politische oder weltanschauliche Ziele)
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Übernahme von Ordnungsaufgaben (in der Hauptschule wegen der Haftung mit Vorsicht und Zurückhaltung einzusetzen!)
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Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen
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Informationsrecht
Informationen über alle Angelegenheiten, welche die Schülervertretung betreffen, durch die Schule
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Anhörungs - und Vorschlagsrecht
Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, Schulleitung und Elternbeirat übermitteln
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Vermittlungsrecht
Hilfe und Vermittlung für einen betroffenen Schüler auf Antrag, wenn dieser glaubt, es sei ihm Unrecht geschehen
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Beschwerderecht
Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei Schulleitung und im Schulforum vorbringen
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Mitwirkungsrecht
bei Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, bei Organisation und Betreuung besonderer Veranstaltungen; im Schulforum mitwirken
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Anregungsrecht
zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne, zum Unterricht Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten
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Eine Anschlagtafel für SMV-Mitteilungen an der Schule wird empfohlen;Veröffentlichungen müssen aber Art. 63 (3) BayEUG entsprechen (Gesetzestreue, Verfassungstreue, keine Diskriminierungen) und bedürfen der Genehmigung der Schulleitung; sie dürfen im Rahmen der Schülermitverantwortung an die Schüler nur vom Schülerausschuss erfolge
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§ 11 (1) VSO Wahl
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Neuwahl
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Ausscheiden
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die Klassensprecher,
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ihre Stellvertreter,
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die drei Schülersprecher.
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Wahl des 1., 2. und 3. Schülersprechers
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Behandlung von Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinaus für die gesamte Schülerschaft von Interesse sind
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Art. 62 (6) BayEUG Wahl einer Verbindungslehrkraft
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entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung über das Wahlverfahren für die Wahl zum Klassensprecher
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führt nach Bedarf Klassensprecherversammlungen durch; Antragstellung bei der Schulleitung
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entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung über das Wahlverfahren für die Wahl der Schülersprecher
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entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung über das Wahlverfahren für die Wahl der Verbindungslehrkräfte
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