Medienrecht

Die Medien der Medienzentren beinhalten das Verleihrecht und das Recht für die nicht-gewerbliche öffentliche Aufführung (V + Ö-Recht). Sie können also öffentlich gezeigt werden, wenn kein Eintritt verlangt wird. 

Für alle Medien der Medienzentren gilt ein absolutes Kopierverbot. Bitte halten Sie sich daran, Verstöße gegen das Urheberrecht werden straf- (Geldstrafe oder Gefängnis) und privatrechtlich (Schadensersatzansprüche) verfolgt. 

Der Mitschnitt von Schulfunk- und Schulfernsehen ist unter folgenden Voraussetzungen urheberrechtlich zulässig:

  • ausdrückliche Nennung als Schulfernsehsendung
  • nur einzelne Bild- und Tonträger
  • Verwendung nur für den Unterricht
  • kein Tausch der Sendungen mit anderen Schulen
  • Aufzeichnungs- und Löschpflicht

Die Löschung muss spätestens am Ende des folgen Schuljahres erfolgen. Die Sendungen des Schuljahres 2010/11 müssen somit im Juli 2012 gelöscht werden /§ 47 UrhG).

Der Mitschnitt und die Vorführung von anderen mitgeschnittenen Sendungen ist in der Klasse grundsätzlich nicht erlaubt.

Auf der Homepage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen, finden Sie von Herrn Johannes Philipp zusammengefasst, aktuelle Informationen zum Medienrecht in der Schule.