Processing of personal data
in accordance with Articles 13, 14 and 21 of the General Data Protection Regulation (GDPR)
1. reason for the survey
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen in Form von Vereinspauschalen. Die Vereinspauschale wird bei den Kreisverwaltungsbehörden beantragt. Das Landratsamt verarbeitet in diesen Verwaltungsverfahren auch personenbezogene Daten.
2. contact details of the person responsible
Bad Tölz-Wolfratshausen District Office
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Phone: 08041/505-0
E-mail: info@lra-toelz.de
3. contact details of the data protection officer
Bad Tölz-Wolfratshausen District Office
Data Protection Officer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telephone: 08041/505-263
E-mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de
4. purposes and legal bases of data processing
Die Daten werden im Antragsverfahren verarbeitet. Darin wird der Zuwendungswunsch anhand der Förderrichtlinien geprüft und abschließend über die Förderfähigkeit entschieden.
Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c und e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayDSG sowie den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien) vom 5. Dezember 2022, Az.: H2-5880-1-20 erhoben.
5. recipients or categories of recipients of the personal data
Es werden personenbezogene Daten von Vereinsvorständen, Vereinsvertretern und Übungsleitern verarbeitet. Die Verarbeitung umfasst Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten, Vereinszugehörigkeit, Funktion der Betroffenen und die Bankverbindung. Von Übungsleitern werden außerdem Ausweisnummer und die Art der Lizenz verarbeitet.
Die personenbezogenen Daten werden am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen behördenintern verwendet. Federführend zuständig für die Verwaltung der eingehenden Anträge sind die Mitarbeiter des Sachgebiets 52, Amt für Jugend und Familie. Zu einer behördeninternen Überstellung der Daten kann es in begründeten Fällen kommen (z.B. an die Kreiskasse, Rechnungsprüfung, Datenschutzbeauftragten etc.). Es kann aber auch erforderlich sein, die Daten externen Stellen zur Verfügung zu stellen, z.B. anderen Kreisverwaltungsbehörden, der Regierung von Oberbayern, Aufsichtsbehörden, dem Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten oder dem Bayerischen Rechnungshof.
6. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland ist nicht vorgesehen.
7. Quellen der Daten
Sofern die Daten nicht von den betroffenen Personen selbst stammen, werden sie im Rahmen des Antragsverfahrens von Vertretern des Antragsbefugten zur Verfügung gestellt.
8. duration of the storage of personal data
Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben des Einheitsaktenplans für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew). Unter dem Aktenplanzeichen (AplZ) 520 Sportbetrieb und AplZ 5200 Sportförderung ist eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist vorgesehen. Sofern besondere Situationen oder spezialgesetzliche Regelungen einen davon abweichenden Zeitraum erforderlich machen, richtet sich die Aufbewahrungsfrist nach den hierzu einschlägigen Bestimmungen.
9. rights of data subjects
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen betroffenen Personen folgende Rechte zu: Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so besteht das Recht Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden steht Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn in die Datenverarbeitung eingewilligt wurde oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht demjenigen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Falls Personen in die Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, kann die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Furthermore, you have the right to lodge a complaint with the Bavarian State Commissioner for Data Protection. This can be reached using the following contact details:
Postal address: P.O. Box 22 12 19, 80502 Munich
House address: Wagmüllerstraße 18, 80538 Munich
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die personenbezogenen Daten werden von Betroffenen freiwillig zur Verfügung gestellt. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung besteht nicht. Sofern wichtige Angaben nicht gemacht werden, kann ein Anspruch auf die Vereinspauschale des Freistaates Bayern nicht geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden kann und infolgedessen auch keine Zuwendung nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern erfolgen kann.