Processing of personal data
in accordance with Articles 13, 14 and 21 of the General Data Protection Regulation (GDPR)
1. reason for the survey
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhebt und verarbeitet Daten von Betroffenen im Zuge der Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, einer Fahrlehrerlaubnis oder einer Fahrschulerlaubnis, eines Antrags auf Umtausch in den Kartenführerschein oder eines Ersatzführerscheins, im Rahmen der Ausstellung eines Internationalen Führerscheins oder einer sonstigen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahme, wie die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises.
2. contact details of the person responsible
Bad Tölz-Wolfratshausen District Office
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Phone: 08041/505-0
E-mail: info@lra-toelz.de
3. contact details of the data protection officer
Bad Tölz-Wolfratshausen District Office
Data Protection Officer
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Phone: 08041/505-263
E-mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de
4. purposes and legal bases of data processing
Die Daten werden erhoben zur Speicherung, Löschung und Änderung von persönlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Daten im örtlichen und zentralen Fahrerlaubnisregister, im Fahreignungsregister und Berufskraftfahrerqualifikationsregister, zur Herstellung von Kartenführerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen durch die Bundesdruckerei und zur Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen durch die Technische Prüfstelle, sowie zum Vollzug von Maßnahmen nach dem StVG, der FeV und den sonst einschlägigen Vorschriften.
Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit
- § 48 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- § 57 Fahrerlaubnisverordnung (FeV),
- §§ 57 und 59 Fahrlehrergesetz (FahrlG) und
- §§ 12 ff Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
erhoben.
5. categories of personal data that are processed
Familienname, Geburtsname, Vornamen, sonstige frühere Namen, Ordens- oder Künstlername, akademischer Grad, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Anschrift, Art des Ausweisdokuments, Lichtbild und Unterschrift, Daten über Art, Umfang und Gültigkeit der ereilten Fahrerlaubnis, Probezeitdaten, Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben zu Fahrerlaubnissen, Fahrerlaubnisnummer, Listennummer, Führerscheinnummer, Tag der Ausstellung und Behörde der Führerscheinausstellung, Hinweis zum Verbleib von Führerscheinen, Angaben zur Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung eines Führerscheines, Bezeichnung von ausländischen Staaten mit Bezug auf die Fahrerlaubnis, Angaben zum internationalen Führerschein, Angaben zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Angaben zu ausländischen Führerscheinen, Angaben zum Entzug, Versagung und Aberkennung von (ausländischen) Fahrerlaubnissen, Angaben zum Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, Angaben zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis oder des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, Angaben zu einer Fahrerlaubnissperre, Angaben zum Verbot ein Fahrzeug zu führen, Angaben zur Rücknahme oder Widerruf von Fahrerlaubnissen, Angaben zu Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystems und der Fahrerlaubnis auf Probe, einschließlich der Teilnahmebescheinigungen an Seminaren und Beratungen, Erkenntnisse aus dem Fahreignungsregister, Berufskraftfahrerqualifikationsregister und Bundeszentralregister, Nachweise in Erste Hilfe oder anderen Qualifikationen in medizinischen Berufen, Nachweise über Fahrerlaubnisprüfungen und Ortskundeprüfungen, Nachweise und Erkenntnisse über die gesundheitliche und charakterliche Eignung, Nachweise nach den Vorschriften des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, Angaben zu Entscheidungen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren, Angaben zu Personengesellschaften und juristischen Personen (bei Fahrschulerlaubnissen), Anwärterbefugnisse und Fahrlehrerlaubnisse, Seminarerlaubnisse, Fahrschulerlaubnisse, Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaftsfahrschule, Kooperation von Fahrschulen, Zweigstellenerlaubnisse, Beschäftigungsverhältnisse, Ausbildungsverhältnisse, Betrieb als Ausbildungsfahrschule, Angaben zu Fahrlehrerausbildungsstellen, sonstige Daten mir Relevanz für das Verwaltungsverfahren.
6. sources of the data
Es werden Daten verarbeitet, die Betroffene der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des Antragsverfahrens zur Verfügung gestellt haben. Die erfassten Daten stammen auch von Meldebehörden, Passregisterbehörden, Personalausweisregisterbehörden, technischen Prüfstellen, dem Kraftfahrbundesamt, der Bundesdruckerei, den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen und sonstigen Behörden, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Datenübermittlung an die Fahrerlaubnisbehörde befugt sind. Daten können aber auch einen anderen Ursprung haben.
7. recipients or categories of recipients of the personal data
Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Kraftfahrtbundesamt (zentrales Fahrerlaubnisregister, zentrales Fahreignungsregister, Berufskraftfahrerqualifikationsregister), sonstigen Behörden, Bundesdruckerei, Technische Prüfstellen, (ausländische) Stellen, die für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und ihren Nebenfolgen, für Verwaltungsmaßnahmen oder für Verkehrs- und Grenzkontrollen zuständig sind, vom Betroffenen im Rahmen der Fahreignung beauftragte Untersuchungsstellen.
8. transfer of personal data to a third country
In Einzelfällen werden Daten an Meldebehörden, Fahrerlaubnisbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaften im Ausland weitergegeben.
9. duration of the storage of personal data
I. Eine Löschung der Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister erfolgt nach § 61 StVG mit Eingang der amtlichen Mitteilung über den Tod des Betroffenen, bei Vollendung des 110. Lebensjahres oder, wenn eine Übernahme in das zentrale Fahrerlaubnisregister nach § 65 Abs. 2 Nr. 3 StVG erfolgt ist.
Die nach dem Fahrlehrergesetz im Fahrerlaubnis- bzw. Fahreignungsregister gespeicherten Daten sind gemäß § 67 FahrlG 5 bzw. 10 Jahre nach Eintritt der Unanfechtbarkeit oder sofortigen Vollziehbarkeit der Entscheidungen zu löschen. Nach Erlöschen oder Beendigung der Erlaubnisse, Anerkennungen, Rechtsverhältnisse und der Aktivitäten beträgt die Löschfrist 5 Jahre. Ansonsten werden die Daten nach der amtlichen Mitteilung über den Tod des Eingetragenen gelöscht.
II. Die Aktenführung erfolgt nach dem „Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämtern“. Es gilt eine 5-jährige Aufbewahrungsfrist für unbelastende und eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist für belastende Vorgänge.
III. Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse sind gem. § 2 Abs. 9 StVG nach spätestens 10 Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen in Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahreignungsregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen.
IV. Für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gilt eine Tilgungsfrist von 2 Jahren und 6 Monaten, 5 Jahren oder 10 Jahren, je nach Schwere der Tat (§ 29 Abs. 1 Satz 2 StVG). Eintragungen über Maßnahmen nach §§ 2a oder 4 StVG werden getilgt, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird. Sonst erfolgt eine Tilgung bei Maßnahmen nach § 2a StVG ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, bei Maßnahmen nach § 4 StVG, wenn die letzte Eintragung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit getilgt ist (§ 29 Abs. 1 Sätze 3 und 4 StVG).
10. rights of data subjects
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Betroffenen folgende Rechte zu: Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Betroffene das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Betroffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Betroffenen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Furthermore, you have the right to lodge a complaint with the Bavarian State Commissioner for Data Protection. This can be reached using the following contact details:
Postal address: P.O. Box 22 12 19, 80502 Munich
House address: Wagmüllerstraße 18, 80538 Munich
11. obligation to provide the data
Sofern Betroffene nicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtet sind werden die Angaben freiwillig gemacht. Kommt es dazu, dass wichtige Daten nicht erbracht werden kann dies zur Folge haben, dass den Anliegen/Ansprüchen nicht nachgekommen werden kann.