Datenschutz Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO) in der Erfüllung aller Aufgaben des Gesundheitsamtes
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Erfüllung aller Aufgaben des Gesundheitsamtes
2. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Bad Tölz-Wolfratshausen District Office
Prof.-Max-Lange-Platz 1; 83646 Bad Tölz
Tel.: 08041 – 505 / 0
E-Mail: info@lra-toelz.de
3. contact details of the data protection officer
Thomas Schallhammer
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz 1 – 83646 Bad Tölz Tel.: 08041 505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben zum fachlichen Vollzug der Aufgaben des Gesundheitsamtes, insbesondere:
- Verhütung übertragbarer Krankheiten einschließlich Überwachung der Hygiene
- Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
- Berufsaufsicht, Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
- gesundheitliche Aufklärung und Beratung
- Schulgesundheitspflege
- Umweltbezogener Gesundheitsschutz
- Schwangerenberatung
- Gesundheitsförderung und Prävention
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage folgender Gesetze, Verordnungen und Vorschriften verarbeitet:
- Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung, Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz
- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Trinkwasserverordnung
- Bayerische Medizinhygieneverordnung
- Hygieneverordnung
- Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
- Gesundheitszeugnisverwaltungsvorschrift
- Beamtengesetz, einschlägige beamtenrechtliche Gesetze und Vorschriften
- Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmittelverschreibungsverordnung,
Schengener Durchführungsabkommen Art. 75
- Sozialgesetzbuch
- Bay. Schwangerenberatungsgesetz und Schwangerschaftskonfliktgesetz
- Kostengesetz, Gesundheitsgebührenordnung
- Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern
5. recipients or categories of recipients of the personal data
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- berechtigte Bedienstete der Behörden, ggf. Regierung von Oberbayern und
STMGP, und Heilberufskammern
- bei Ermittlungen zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten ggf. an die für die
Durchführung erforderlicher Maßnahmen nach dem IfSG zuständigen
Gesundheitsämter
- die Auftrag gebenden Behörden bei beamtenrechtlichen Untersuchungen und
Gutachten (ohne klinische Diagnose)
- Landesstiftung „ Hilfe für Mutter und Kind“ (bei Antragstellung)
- BzgA zur Abrechnung für den reaktiven Baustein und Projekt „HaLT - Hart am
Limit“
- in anderen Fällen werden Daten ausschließlich anonymisiert, also nicht
personenbezogen, weitergegeben
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Bei Ermittlungen zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten im Ausland zur Gefahrenabwehr (z.B. Legionellen-Erkrankung in einem ausländischen Hotel).
7. duration of the storage of personal data
Ihre Daten werden nach Erhebung durch uns so lang gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Einheitsaktenplan (EAPL) und Festlegung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aus dem Jahr 2018 für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist (in der Regel 10 Jahre nach Abschluss des Vorgangs, in begründeten Sonderfällen bis zu 30 Jahren, Überwachung bestimmter Einrichtungen 5 Jahre, Schwangerenberatung 3 bis 5 Jahren, Unterbringung nach dem PsychKHG 20 Jahre)
Der Einheitsaktenplan kann mit dem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen auf der Internetseite der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns unter https://www.gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan abgerufen werden.
8. rights of data subjects
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zutreffen:
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung, sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art.
16 DSGVO)
- Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen die
Verarbeitung (Art. 17, 18 und 21 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder
ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe
automatisierter Verfahren durchgeführt wird (Art. 20 DSGVO)
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: poststelle@datenschutz-bayern.de
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie die Verarbeitung durch das Gesundheitsamt durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. obligation to provide the data
Rechtliche Verpflichtungen, Ihre Daten anzugeben erwachsen insbesondere aus den im Unterpunkt 4 genannten Rechtsgrundlagen.
In anderen Fällen kann ohne die erforderlichen Daten Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden (z.B. Lebensmittelzeugnis, Heilpraktikerüberprüfung, ärztliche Zeugnisse bzw. Gutachten z.B. bei Einstellungsuntersuchung für Beamte, Notwendigkeit einer Rehabilitationsbehandlung, Schulversäumnis).
11. Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
Werden personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet als den, für den diese erhoben wurden, erfolgt vor dieser Weiterverarbeitung eine Information über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen.