Informationshinweise Abt. 6 Einrichtungsbezogene Impfpflicht (BayImNa)

Processing of personal data
in accordance with Articles 13, 14 and 21 of the General Data Protection Regulation (GDPR)

1. reason for the survey

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhebt persönliche Daten im Zusammenhang mit dem Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20 a IfSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen).

2. contact details of the person responsible

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de

sowie das

Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Telefon: 089/540233-0
E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de

3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Bad Tölz-Wolfratshausen District Office
Data Protection Officer
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Phone: 08041 505-263
E-mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Haidenauplatz 1
81667 München
Telefon: 089/540233-0
E-Mail: datenschutzbeauftragter@stmgp.bayern.de

4. purposes and legal bases of data processing

Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen gemäß § 20a Abs. 1 IfSG tätig sind, ab dem 16. März 2022 über Immunitätsnachweise gegen SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Zeugnis verfügen, dass sie wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das SARS-CoV-2 geimpft werden können. Wird der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens nicht bis 15. März 2022 ein entsprechender Nachweis vorgelegt oder bestehen Zweifel an dessen Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit, muss diese das Gesundheitsamt darüber benachrichtigen und personenbezogene Daten mitteilen. Dieselbe Verpflichtung gilt auch, wenn ein Nachweis später (aufgrund der Befristung der Gültigkeit des Nachweises) ungültig und innerhalb eines Monats kein neuer Nachweis vorgelegt wird. Sowohl den meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen wie auch den betroffenen Personen ist es möglich, Benachrichtigungen oder Nachweise dem zuständigen Gesundheitsamt elektronisch mit der Anwendung BayImNa zu übermitteln.

5. categories of personal data that are processed

a) Wenn die Leitung einer Einrichtung oder eines Unternehmens eine Benachrichtigung an das Gesundheitsamt sendet, werden zu der Leitung folgende Daten verarbeitet: Vorname(n), Nachname(n) und dienstliche Anschrift.

Von den Ansprechpersonen in den Einrichtungen und Unternehmen werden Vorname(n), Nachname(n), dienstliche Anschrift, dienstliche Kontaktdaten (Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse) gespeichert.

Über die betroffenen Personen werden erfasst: Vorname(n), Nachname(n), Geschlecht, Geburtsdatum, dienstliche und private Anschrift, Grund der Meldung, eindeutige 23-stellige Zahl, Name und Anschrift der Einrichtung/des Unternehmens, tätigkeitsbezogene Angaben (Kontakt zu hochvulnerablen Personengruppen, Auswirkungen der Tätigkeit auf die Versorgungssituation/die Unterstützung anderer Beschäftigter bei der Versorgung/den Betrieb der Einrichtung/des Unternehmens), falls vorliegend die privaten Kontaktdaten (Telefonnummer und Email-Adresse) ggf. Immunitätsnachweis, ärztliches Zeugnis über medizinische Kontraindikation, Bestätigung über Teilnahme an Impfberatung, schriftliche Stellungnahme. Bei Minderjährigen werden zusätzliche Daten zum gesetzlichen Vertreter erhoben (Vornamen, Nachnamen, Geschlecht, Anschrift, falls vorliegend die Kontaktdaten wie Telefonnummer und Email-Adresse).

b) Wenn betroffene Personen einen Immunitätsnachweis oder ein anderes Dokument an das Gesundheitsamt übermitteln werden hierzu weitere Daten registriert: Vorname(n), Nachname(n), private Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, soweit vorhanden die privaten Kontaktdaten (Telefonnummer, Email-Adresse), eindeutige 23-stellige Vorgangsnummer, ggf. ein Aktenzeichen, Name und Anschrift der Einrichtung/des Unternehmens, in der eine Tätigkeit ausgeübt wird.

c) Wenn betroffene Personen technische oder fachliche Fragen über das Kontaktformular übermitteln werden darüber hinaus Namen und Email-Adresse, sowie die Postleitzahl der Einrichtung oder des Unternehmens, für das eine Benachrichtigung abgegeben werden soll, vermerkt.

d) Wenn die Leitung einer Einrichtung oder eines Unternehmens oder die betroffene Person Angaben machen verwendet der Formular-Server bestimmte technische Protokolldaten: IP-Adresse des anfragenden Rechners, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, Name und URL des abgerufenen Meldeformulars, übertragene Datenmenge, Meldung ob der Abruf erfolgreich war, Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und Betriebssystems, Webseite von der aus der Zugriff erfolgt, bei Anfragen der Inhalt des http-Headerfelds „Cookie“.

6. sources of the data

Die personenbezogenen Daten stammen von den Einrichtungen und Unternehmen, die nach § 20a Abs. 2 bis 5 IfSG zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet sind bzw. von den betroffenen Personen selbst.

7. recipients or categories of recipients of the personal data

Die eingegangenen personenbezogenen Daten werden gesundheitsamtsintern von Ärzten und zuständigen Sachbearbeitern verarbeitet. In bestimmten Fällen ist das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) als Auftragsverarbeiter für den technischen Betrieb der Anwendung BayImNa damit befasst. Nur wenn es um technische Fragen zum Elster- Unternehmenskonto oder zu den Formularen geht, die über das Kontaktformular eingehen, werden die Daten an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als Auftragsverarbeiter weitergeleitet.

8. transfer of personal data to a third country

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation ist nicht vorgesehen.

9. duration of the storage of personal data

Die personenbezogenen Daten werden 180 Tage nach der Übermittlung an das Gesundheitsamt aus dem BayImNa gelöscht. Die technischen Protokolldaten werden nach spätestens sieben Tagen anonymisiert.

Die vom Gesundheitsamt und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übernommenen Daten werden dort gelöscht, sobald sie für die erhobenen Zwecke nicht mehr benötigt werden und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Es wird dabei nach den einschlägigen Bestimmungen des Einheitsaktensplans für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew) verfahren.

10. Betroffennrechte

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Mitteilung nach Art. 19 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Betroffene der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Sofern die Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt ist, sind Betroffene nach Art. 7 DSGVO berechtigt die Einwilligung in die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Zu beachten ist, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Nicht davon betroffen sind Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind.