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Öffentliche Zustellungen

Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereitgestellt. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.

Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt.

  • Öffentliche Zustellung für Akdeniz Mehmet Can vom 28.05.2025

    Am 30.05.2025 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-57-21873 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG für Herr Mehmet Can AKDENIZ ab 01.06.2025 einstellt.
    Der Aufenthalt von Herr SIFIL ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
    Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.167 eingesehen werden.

    Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 3 VwZVG).

    Bad Tölz, 30.05.2025
    gez.
    Schaffer
    Asylwesen

  • Öffentliche Zustellung für Schärer Moritz Cassian vom 02.06.2025

    Wolfratshausen, 02.06.2025, AZ: 33-WOR-RS / TÖL-M993
    Zulassungsbehörde Wolfratshausen, Frau Berghofer
    Geltinger Str. 27, 82515 Wolfratshausen
    Telefon: 08041/505-619, Telefax: 08041/50518540, E-Mail: ulrike.berghofer@lra-toelz.de

    Zulassungsrecht;
    Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Herrn Moritz Cassian Schärer,
    Talberg 10 a, 82057 Icking

    Öffentliche Zustellung des Eingriffverwaltungsbescheides vom 09.05.2025,
    AZ. 33-WOR-RS / TÖL-M993, gemäß Art. 41 BayVwVfG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,
    Abs.2 VwZVG.

    - Der derzeitige Aufenthaltsort des vorgenannten Empfängers ist unbekannt.

    Zustellungsversuche des o.g. Bescheides durch die Post blieben unter der angegebenen
    Anschrift erfolglos ebenso anschließende Ermittlungen über den aktuellen Aufenthalt.
    Das o.g. Schriftstück wird daher gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt.
    Der Bescheid vom 02.06.2025, AZ. 33-WOR-RS / TÖL-M993, liegt bei der
    Zulassungsbehörde Wolfratshausen des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen,
    Geltinger Str. 27, 82515 Wolfratshausen, während der Dienststunden zur Abholung durch den
    Betroffenen auf.
    Es erfolgt der besondere Hinweis, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen (z.B.
    Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
    können (vgl. Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG).
    Der Bescheid gilt nach Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem
    Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

    gez.
    Berghofer

  • Öffentliche Zustellung für Koc Ahmet vom 03.06.2025

    Am 03.06.2025 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-54-21281 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von Herrn Ahmet KOC einstellt.
    Der Aufenthalt von Herr KOC ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
    Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.171 eingesehen werden.

    Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

    Bad Tölz, 03.06.2025
    gez.
    Scott
    Verwaltungsangestellte