Sie planen eine Baumaßnahme?
Wichtig: Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern.
Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Digital building application
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen gehört zu Pilot-Landkreisen, in denen der digitale Bauantrag eingesetzt wird. Das Online-Verfahren wird seit 1. November 2021 über das BayernPortal des Freistaats zur Verfügung gestellt.
Nutzen Sie den digitalen Bauantrag und folgen Sie dazu den Angaben im Online-Verfahren.
Es werden Ihnen alle notwendigen Formulare und Merkblätter im Verlauf des Online-Verfahrens angezeigt.
Alle Serviceleistungen des Kreisbauamts:
Um einen Bauantrag digital einzureichen, wird eine BayernID oder ein Mein-Unternehmenskonto benötigt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Bauantrag analog
Natürlich können Sie auch weiterhin baurechtliche Anträge in der herkömmlichen Papierform einreichen. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:
- Merkblätter und Hinweise finden Sie in den Serviceleistungen.
- Sämtliche Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, erst dann kann die inhaltliche Prüfung beginnen.
Wo reiche ich was ein?
Wo reiche ich was ein?
Übersicht Antragseinreichung Digital - Papier Antragsart / Bezeichnung DIGITAL einreichen bei PAPIER einreichen bei Baurecht
Bauanträge (Art. 64 BayBO) LRA über Bayernportal LRA Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) LRA über Bayernportal Gemeinde Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO) LRA über Bayernportal LRA Vorbescheid (Art. 71 BayBO) LRA über Bayernportal LRA Isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO)
LRA über Bayernportal Gemeinde Isolierte Abweichungen von der BayBO und sonstiger auf Grund der BayBO erlassener Vorschriften LRA über Bayernportal LRA Verlängerung Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung
(Art. 69 Abs. 2 BayBO)LRA über Bayernportal LRA Verlängerung Vorbescheid (Art. 71 Satz 3 BayBO) LRA über Bayernportal LRA Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 8 BayBO) LRA über Bayernportal LRA Anzeige Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO) LRA über Bayernportal LRA Anzeige Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO) LRA über Bayernportal Gemeinde und LRA Anzeige temporäre Mobilfunkanlage sowie Instandsetzungsarbeiten (Art. 57 Abs. 3 Satz 4 BayBO) Digitale Einreichung über Online-Assistenten nicht möglich 1) LRA Anzeige Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken sowie verfahrensfreier Nutzungsänderung (Art. 57 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 18 sowie Abs. 4 Nr. 1 BayBO) Digitale Einreichung über Online-Assistenten nicht möglich 2) Gemeinde Kriterienkatalog (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO i.V.m Anlage 2 BauVorlV) LRA über Bayernportal LRA 1) Für diese Anzeige ist gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben. Neben der Papierform ist deshalb auch die elektronische Einreichung beim Landratsamt (LRA) möglich. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular des Kreisbauamts.
2) Für diese Anzeige ist gesetzlich die Textform vorgeschrieben. Neben der Papierform ist deshalb auch die elektronische Einreichung bei der Gemeinde möglich (z.B. per E-Mail).
Abgrabungsrecht
Abgrabungsanträge (Art. 7 BayAbgrG) LRA über Bayernportal LRA Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
(Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)LRA über Bayernportal Gemeinde Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG) LRA über Bayernportal LRA Abgrabungs-Vorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG) LRA über Bayernportal LRA Beginnsanzeige Abgrabung (Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG) LRA über Bayernportal LRA Digital building application
Folgende Anträge können online abgegeben werden:
Search results are loadedNo forms/procedures found.Bauakte online
Jeder registrierte Nutzer hat Zugang zu den wichtigsten Informationen rund um den Bearbeitungsstand des Bauantrags, die erforderlichen Unterlagen, die zuständigen Ansprechpartner sowie die beteiligten Fachstellen und Behörden. - HINWEIS: Dateinamen bitte immer ohne Umlaute und Sonderzeichen.
Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Digitaler Bauantrag:
FAQs zum Digitalen Bauantragsverfahren
Mit der Aufnahme in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) kommen insbesondere für Entwurfsverfasser und Bauherrn viele Fragen auf. Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen aufgelistet und beantwortet: