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Sozialplanung

Sachgebiet 51 "Sozialwesen"


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Aufgabe der Fachstelle Sozialplanung ist es, in regelmäßigen Abständen einen Altenhilfeplan bzw. nun ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen, das, verkürzt dargestellt, die aktuellen Angebote der Altenhilfe mit der Zahl und den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren im Landkreis abgleicht. Mit dem Konzept soll eine Grundlage geschaffen werden, die weiterhin eine gute Versorgung der Seniorinnen und Senioren in unserem Landkreis gewährleistet.
Der demografische Wandel macht auch vor dem Landkreis Bad Tölz –Wolfratshausen nicht Halt und deshalb wollen wir vorbereitet sein.


Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept wird ca. alle 5 Jahre erstellt und wurde bisher Altenhilfeplan genannt. Der letzte Altenhilfeplan wurde 2004 erstellt. Folgende Entwicklungen haben sich aus den bisherigen Altenhilfeplänen ergeben:
– 2004: Selbsthilfekontaktstelle, Wohnberatung
– 1999: Mobile Seniorenhilfe
– 1991/1996: Fachstelle Sozialplanung: zur Information, Koordination der Dienste,
Planung

Das seniorenpolitische Gesamtkonzept (kurz: SPGK) wird von der Fachstelle Sozialplanung im Sozialamt, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA), München und dem Institut SAGS, „Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik“, Augsburg erstellt.
Link:  www.afa-sozialplanung.de
Link: www.sags-consult.de

Folgende Bestandteile fließen zusammen:

 

1. Bevölkerungsprognose auf Landkreis- und Gemeindeebene (SAGS).

Die Bevölkerungszahlen können auf die jeweilige Gemeinde und auch auf mehrere Gemeinden gemeinsam heruntergebrochen pro Jahrgang bis zum Jahr 2035 abgerufen werden. Die Datenbank kann als CD angefordert werden, die Bevölkerungsprognose in Textform ist auf der Homepage des Landratsamtes zum Download verfügbar: http://www.lra-toelz.de/BroschuerenCenter.1033.0.html


Exemplarisch ein paar Ergebnisse in Kürze:
Die Anzahl der Kinder (0-17-Jährige) geht in den nächsten Jahren landkreisweit in den einzelnen Altersgruppen um bis zu 18% zurück. Diese Entwicklung verläuft allerdings in den Gemeinden äußerst unterschiedlich. Während in manchen Gemeinden die Anzahl der Kinder noch ansteigen wird, nimmt sie in anderen Gemeinden stark ab.
Die Zahl der Senioren nimmt hingegen bis 2024 landkreisweit um bis zu 30% zu, in den einzelnen Gemeinden schwanken diese Zahlen zwischen 10% und 67%; besonders ist hierbei die Zunahme der Hochaltrigen (über 80 Jahre) zu betrachten, die sich in den nächsten 15 Jahren teilweise mehr als verdoppeln werden.
Die Zahl der Erwerbstätigen nimmt hingegen ab. Im Landkreis müssen also die Stellschrauben gefunden werden, die diese landkreisweit sehr unterschiedlichen Entwicklungen auf eine Weise beeinflussen, die weiterhin die Versorgung der Alten und Kranken genauso gewährleistet, wie ein erfülltes Seniorenleben und auch die Erwerbstätigkeit ermöglicht, die den Familien die Sicherheit für die Entscheidung für Kinder bietet.

 

2. Kommunalbefragung

Es wurden alle Bürgermeister/innen befragt, z.B. ob es freiwillige soziale Leistungen für Senioren gibt, welche problematische Themen (Nahversorgung/Ärzte) sie vor Ort feststellen, ob Einrichtungen in Planung sind, wie die Information der Senioren abläuft oder welche Handlungsfelder besonders wichtig sind. Die Kommunalbefragung ist bereits ausgewertet. Ergebnisse können bei der Fachstelle Sozialplanung erfragt werden. (Kontakt siehe unten)

 

3. Bestandserhebung und Arbeitsgruppen

Die stationären, offenen, ambulanten Altenhilfeeinrichtungen und – angebote, wurden von der Fachstelle Sozialplanung mit einem Fragebogen befragt, in dem zum einen die Zahl der Plätze als auch die Art der Angebote und die zukünftigen Entwicklungen abgefragt wurden. Die Bestandserhebung bildet, zusammen mit den Arbeitsgruppen der Heimleiter/innen, den ambulanten Pflegediensten, den Seniorenbeauftragten/Seniorenbeiräten und den Nachbarschaftshilfen und Beratungsstellen die Grundlage für die weiteren Planungen von Angeboten für Seniorinnen und Senioren im Landkreis. In den Arbeitsgruppen werden die Ergebnisse der Befragungen mit den in der Altenhilfe Tätigen abgeglichen.

 

4. Befragung der Senioren über 60 Jahren (jede/r sechste im Landkreis wurde befragt, in Münsing wurde ein Vollerhebung durchgeführt, in Geretsried wurde jede/r zweite Senior/in befragt).

Die Senioren wurden zwischen 15.03. und 05.04.2010 befragt. Die Fragebögen wurden vom Institut SAGS ausgewertet, die Ergebnisse liegen vor.

 

5. Bedarfsplanung Pflege und andere Hilfen:

Basierend auf den erhobenen Daten und in Zusammenarbeit mit der „Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA)“ wird dann der konkrete Bedarf für unseren Landkreis in verschiedenen Handlungsfeldern geplant und ein Bericht erstellt.

 

6. Maßnahmen

Nach der Vorstellung des Berichts in den politischen Gremien des Landkreises werden die Maßnahmen für den Landkreis festgelegt, die in der nächsten Zeit umgesetzt werden sollen, bzw. werden Tendenzen vorgegeben, in welche Richtung sich der Altenhilfebereich entwickeln soll.

 

7. Überprüfung der Maßnahmen

Expertenworkshop, das Begleitgremium zur Erstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts
Die Ergebnisse der verschiedenen Befragungen und der Bestandsaufnahme werden einem Expertenworkshop vorgestellt. Anhand dieser Ergebnisse diskutiert dieses Gremium die wichtigsten Handlungsfelder. Zielrichtung ist, wie in Art. 69 AGSG genannt, „ambulant vor stationär“ und die Erstellung eines integrativen Konzepts.
Die Teilnehmer des Expertenworkshops setzen sich aus Mitgliedern des Kreistages, Bürgermeister/innen, in der Seniorenarbeit Tätigen, Seniorenbeauftragten und Mitgliedern des Seniorenbeirates, Vertretern der Wohlfahrtsverbände und Mitarbeitern der Verwaltung zusammen.
Der erste Workshop fand am 22.6.2010 im Landratsamt statt. Der nächste wird nun im Herbst stattfinden.

Gesetzliche Grundlage:
Art. 69 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) Bedarfsermittlung


Zeitplan: Ende 2010/Anfang 2011 Fertigstellung des Berichts, 2011: Maßnahmen festlegen und durchführen, danach Überprüfung der Maßnahmen




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