
Sachgebiet 51 "Sozialwesen"
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Margit Schubert |
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Der demographische Wandel, d. h. Alterung und Abnahme der jüngeren Bevölkerung, ist heute schon spürbar. Ab 2010 werden die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand wechseln. Das Verhältnis der Senioren zu den anderen Bevölkerungsgruppen wird sich von 1 zu 3 auf 1 zu 2 verändern. Angesichts der steigenden Lebenserwartung wird auch die zahl der Hochbetagten weiter deutlich wachsen. In den Regionen wird ihr Anteil um 40 % zunehmen (bis 2040). Diese demographische Entwicklung ordert eine wohl überlegte Seniorenpolitik des Landkreises.
Aufgrund des Ausführungsgesetztes zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflegeVG) ist der Landkreis verpflichtet darauf hinzuwirken, dass in seinem Einflussbereich die erforderlichen Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Altenpflege rechtzeitig und ausreichen zur Verfügung stehen und ein bedarfsgerechtes Versorgungsnetz zur Verfügung steht.
Ausgangspunkt für die Seniorenpolitik und die Seniorenplanung ist die Bedarfsermittlung, die Bedarf und Bestand erfasst und die vorhandene oder kurzfristig notwendige Pflegeinfrastruktur umschreibt. Grundlage dazu ist die Altersstruktur der Bevölkerung und die darauf beruhende Bedarfsermittlung in den einzelnen Sparten der Angebote (voll- und teilstationäre Einrichtungen, ambulante Dienste ect.).
Wegen des Zusammengans aller Bereiche muss neben dem Aspekt der professionellen und würdevollen Versorgung der Pflegebedürftigen auch der Bereich der offenen Altenhilfe (Altenclubs, offene Altenarbeit der Kirchen, Seniorensport, Selbsthilfegruppen, Beratungsangebote etc.) eingezogen werden, weil durch sie vor allem vorbeugende Handlungskonzepte verwirklicht werden können.
Eine nachhaltige Altenhilfeplanung des Landkreises hat gegenüber der reinen Bedarfsfeststellung und der darauf beruhenden finanziellen Förderung die Vorteile der Einflussnahme, der Steuerung und des Einbringens von eigenen Lösungsvorschlägen, um die Aufgabenstellungen finanzierbar zu erhalten. Auch geht es in der Altenhilfeplanung um die wichtigen Aufgaben der Koordination und er Planungsabstimmung zwischen den unterschiedlichen Trägern. Wichtig dabei ist, dass nicht nur Quantität sondern auch die Qualität und die Vielfalt der Angebote aufmerksam beobachtet wird.
Die Seniorenpolitik ist dabei als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen, das heißt: Mehr Selbständigkeit im Alter, mehr Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben, aktive Teilnahme an der Gestaltung gemeindlicher Themen durch Seniorenbeiräte, in Begegnungsstätten – als Begegnungsebene nicht nur zwischen älteren Menschen, sondern generationsübergreifend zwischen Jung und Alt.
