Bürgerbereich des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen - Bild vom neuen Wappen des Landkreises sowie ein Bild des Empfangsbereiches des LRA

Sozialhilfe im Altenheim

Sachgebiet 51 "Sozialwesen"


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Angelika Riedelsheimer

Zi.Nr. 1.074 / EG

Tel.: 08041 / 505 - 355

Fax: 08041 / 505 - 523

angelika.riedelsheimer@lra-toelz.de


Folgende Formulare finden Sie hier zum Download.

Antrag auf Heimkostenübernahme

Verzeichnis der Senioren- und Pflegeheime im Landkreis

 

Ältere Mitbürger, die auf Grund ihrer persönlichen Situation in ein Seniorenheim einziehen, das 70. Lebensjahr vollendet haben und einen Grundpflegebedarf unter 15 Minuten haben und deren finanziellen Verhältnisse zur Begleichung der Heimkosten nicht ausreichen, können über die Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Übernahme der durch ihr Einkommen und Vermögen nicht gedeckten Heimkosten, sowie ein Taschengeld zur persönlichen Verfügung beantragen.

Im Einzelfall kann die Hilfe im Altenheim auch bei Personen, die noch keine 70 Jahre alt sind, gewährt werden, wenn aus medizinischer Sicht bereits Heimbetreuungsbedürftigkeit vorliegt. Zum Bedarf im Altenheim gehört neben einem durch ärztliches Gutachten nachzuweisenden Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung auch - anders als bei den übrigen sozialhilferechtlichen Bedarfen - Bekleidung, die beantragt werden kann.

Für die Gewährung der Hilfen im Altenheim ist das Landratsamt zuständig. Bei einem Grundpflegebedarf von 15 Minuten und mehr ist der Bezirk Oberbayern für die Entscheidung über die Hilfegewährung zuständig.

 

Die Vermögensfreigrenze beträgt bei Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, 2.600,00 EUR, bei jüngeren 1.600,00 EUR. Zum Vermögen gehören nicht nur Geldvermögen, sondern auch bewegliche und unbewegliche Sachen wie beispielsweise Grundstücke, Sammlungen, Schmuckstücke oder Kunstgegenstände. Auch vermögensbildende Versicherungen, wie z. B. Lebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen zählen zum Vermögen. Sofern die Vermögenswerte nicht sofort zu verwerten sind, ist es auch möglich, die Hilfe bis zur Verwertung als Darlehen zu gewähren, sofern dieses auf dem freien Kapitalmarkt nicht zu erlangen ist.

 

Unter folgenden Adressen finden Sie noch Informationen bzw. Ansprechpartner:

www.bezirk-oberbayern.de

 




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