Bürgerbereich des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen - Bild vom neuen Wappen des Landkreises sowie ein Bild des Empfangsbereiches des LRA

Steuerungsverbund Psychische Gesundheit - SPG

Versorgungsregion Bad Tölz-Wolfratshausen

Geschäftsführung:
Dipl. Sozialpädagogin (FH) Julia Wolff
c/o Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Abt. Humanmedizin
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Tel.: 08041/505-483
Fax: 08041/505-132
E-Mail: geschaeftsfuehrung(at)spg-badtoelz-wolfratshausen.de




(1) Der „Steuerungsverbund Psychische Gesundheit“ des Versorgungsgebietes Bad Tölz-Wolfratshausen nimmt die Steuerungs-, Koordinierungs- und Planungsaufgaben wahr, wie sie im Nachfolgepapier des 2. Bayerischen Psychiatrieplans „Psychiatrie Grundsätze Bayern“ (2007) zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter beschrieben sind. Die sozialpsychiatrische Leistungspalette der Versorgungsregion soll nachhaltig verbessert und die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger und Leistungserbringer, der Kommunen und Bezirke sowie der regionalen politischen Gremien intensiviert werden. Ziel ist eine personenzentrierte Ausrichtung, Gewährleistung der Behandlungs- und Betreuungskontinuität und ein gemeindeorientiertes Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen und Einzelpersonen unter Wahrnehmung der regionalen Versorgungsverpflichtung.

Über den für das Versorgungsgebiet zuständigen Regionalbeauftragten des Bezirks Oberbayern werden Arbeitsergebnisse, Bedarfserhebungen und die Erfordernisse überregionaler Kooperation in die zuständigen Gremien des Bezirks transferiert.

Sowohl durch den Regionalbeauftragten des Bezirks als auch über den Vorsitzenden des „Steuerungsverbundes Psychische Gesundheit“
(Versorgungsgebiet Bad Tölz-Wolfratshausen) werden sämtliche Erfordernisse aus der Region an die entsprechenden Gremien der Sozialleistungsträger weitergegeben und nachgehalten.

Dem Steuerungsverbund Psychische Gesundheit gehören folgende Mitglieder an:

  1. Ärzteschaft

  2. Psychotherapeuten (ärztliche und nichtärztliche)

  3. Betroffenenvereinigungen

  4. Betreuer im Sinne des Betreuungsgesetzes

  5. Ambulante Dienste, Beratungsstellen

  6. Sozialtherapeutische Langzeiteinrichtungen

  7. Rehabilitationseinrichtungen

  8. Krankenhäuser

  9. Vereine und sonstige Organisationen

10. Wohlfahrtsverbände

11. Leistungsträger

12. Politische Entscheidungsträger

 

Falls Sie weitere Informationen wünschen stehen Ihnen oben genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.




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