
Sachgebiet 52 "Amt für Jugend und Familie"
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Zi-Nr. / Telefon / Fax |
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Petra Deger |
Zi-Nr. 1.126 / EG |
Fachaufsicht heißt, dass im Einklang mit anderen hausinternen Stellen die Träger und Einrichtungen angehalten werden, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Ferner werden Zuarbeiten für Regierung und Sozialministerium geleistet.
Die Fachberatung íst eine Dienstleistung des Landratsamtes, die freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Sie berät auf Wunsch Kommunen vor allem im Bereich der Bedarfsfeststellung, welche Plätze für Kinder möglicherweise geschaffen werden sollten, sowie deren Entstehung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Dies beinhaltet auch Beratung Richtung Architekten und anderen Bauherren. Träger werden in ihren rechtlichen Vorgaben unterstützt. Ebenso die Leitungen, wobei hier auch ein erheblicher Beratungsbedarf im pädagogischen Bereich liegt.
