
Sachgebiet 52 "Amt für Jugend und Familie"
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Ihr Ansprechpartner |
Zi-Nr. / Telefon / Fax |
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Claudia Koch |
Zi-Nr. 1.109 / EG |
Kontrollierender Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz beinhaltet im wesentlichen die Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzgesetze und Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über bestehende Gesetze.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Sucht- und Gewaltprävention
Prävention gegen sexuellen Missbrauch
Medienpädagogik
Pädagogische Angebote an Kinder und Jugendliche, sie zu befähigen, mit Medien einen kritischen und bewussten Umgang zu pflegen.
Jugendarbeitsschutz (§ 6 JarbSchG)
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Anhörung bei Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen durch das Gewerbeaufsichtsamt).
Hierzu relevante Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder schreiben Sie uns eine e-Mail.
