Bürgerbereich des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen - Bild vom neuen Wappen des Landkreises sowie ein Bild des Empfangsbereiches des LRA

Investitionskostenförderung für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen

Sachgebiet 51 "Sozialwesen"


Ihr Ansprechpartner

Zi-Nr. / Telefon / Fax

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Melanie Mittermair

Abwicklung


Zi.Nr. 1.074 / EG

Tel.: 08041 / 505 - 228

Fax: 08041 / 505 - 144

melanie.mittermair@lra-toelz.de


Christiane Bäumler

Sozialplanung

Zi.Nr. 1.064 / EG

Tel.: 08041 / 505 - 280

Fax: 08041 / 505 - 373

christiane.baeumler@lra-toelz.de


Folgende Informationen finden Sie hier zum Download:

Förderrichtlinien für die Investitionskosten ambulanter Pflegedienste

Förderrichtlinien für Teilstationäre- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Förderrichtlinien für vollstationäre Einrichtungen

 

Der Landkreis gewährt für die im Landkreis ansässigen bedarfsgerechten stationären und teilstationären Einrichtungen sowie ambulanten Pflegedienste eine Investitionskostenförderung nach den Richtlinien des Landkreises nach § 8 Abs. 1 AGPflegeVG.

Anträge auf Förderung müssen jeweils bis 31.03. gestellt werden, damit im Folgejahr gefördert werden kann.

Vorzeitiger Baubeginn ist förderschädlich!

 




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