
Sachgebiet 51 "Sozialwesen"
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Ihr Ansprechpartner |
Zi-Nr. / Telefon / Fax |
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Melanie Mittermair Abwicklung
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Zi.Nr. 1.074 / EG Tel.: 08041 / 505 - 228 Fax: 08041 / 505 - 144 |
melanie.mittermair@lra-toelz.de
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Christiane Bäumler Sozialplanung |
Zi.Nr. 1.064 / EG Tel.: 08041 / 505 - 280 Fax: 08041 / 505 - 373 |
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Folgende Informationen finden Sie hier zum Download:
Förderrichtlinien für die Investitionskosten ambulanter Pflegedienste
Förderrichtlinien für Teilstationäre- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Förderrichtlinien für vollstationäre Einrichtungen
Der Landkreis gewährt für die im Landkreis ansässigen bedarfsgerechten stationären und teilstationären Einrichtungen sowie ambulanten Pflegedienste eine Investitionskostenförderung nach den Richtlinien des Landkreises nach § 8 Abs. 1 AGPflegeVG.
Anträge auf Förderung müssen jeweils bis 31.03. gestellt werden, damit im Folgejahr gefördert werden kann.
Vorzeitiger Baubeginn ist förderschädlich!
