
Sachgebiet 52 "Amt für Jugend und Familie"
Die Eingliederungshilfe (und Hilfe zur Erziehung) für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche teilt sich in folgende Bereiche auf:
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher - ambulant
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Bei ambulanten Hilfen nehmen Kinder oder Jugendliche stundenweise notwendige Hilfe und Unterstützung in Form von heilpädagogischer Förderung, Therapien, Beratungsstunden etc. in Anspruch, damit der drohenden seelischen Behinderung entgegengewirkt und dem Kind / Jugendlichen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in einer angemessenen Form ermöglicht werden kann. Gleichzeitig sollen die Eltern im Rahmen der Elternarbeit angeleitet werden, mit der (drohenden) seelischen Behinderung umzugehen und die Förderung des Kindes oder Jugendlichen im häuslichen Rahmen fortzusetzen.
Erzieherische Hilfen / Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - teilstationär
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Durch Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe sollen Eltern in der
Erziehung und das Kind bzw. der Jugendliche in der Entwicklung durch
soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung
unterstützt werden.
Sofern eine ambulante Form der Eingliederung nicht ausreicht, kann mit Hilfe
einer teilstationären Einrichtung (u.a. Heilpädagogische Tagesstätte,
integrative Hortgruppe) an der Stabilisierung der seelischen Gesundheit des
Kindes / Jugendlichen gearbeitet werden, so dass das betroffene Kind /
Jugendliche auf Dauer wieder am Leben in der Gesellschaft teilhaben kann.
Erzieherische Hilfen / Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - stationär
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
Einen jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation notwendig ist.
Hierzu relevante Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder schreiben Sie uns eine e-Mail.
