Bürgerbereich des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen - Bild vom neuen Wappen des Landkreises sowie ein Bild des Empfangsbereiches des LRA

Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA

Abteilung 5 "Sozialwesen"


Ihr Ansprechpartner

Zi-Nr. / Telefon / Fax

e-Mail

Barbara Haslsteiner
Verwaltungskraft im Bereich Senioren- und Pflegeheime

Zi.Nr. 1.082 / EG

Tel.: 08041 / 505 - 291

Fax: 08041 / 505 - 519

barbara.haslsteiner@lra-toelz.de

Nina Zitzmann
Verwaltungskraft im Bereich stationärer Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe

Zi.Nr. 1.083 / EG

Tel.: 08041 / 505 - 393

Fax: 08041 / 505 - 519

nina.zitzmann@lra-toelz.de
Bettina Zorn
Pflegefachkraft

Zi.Nr. 1.083 / EG

Tel.: 08041 / 505 - 430

Fax: 08041 / 505 - 519

bettina.zorn@lra-toelz.de



Prüfberichte Alten- und Pflegeheime im Landkreis

Prüfberichte Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe

 

Vorrangigste Aufgabe der FQA nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der BewohnerInnen von Senioren- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe erkannt, beachtet und geschützt werden.

Dabei liegt zum einen das Hauptaugenmerk im Bereich von Beratung- und Informationsaufgaben gegenüber den BewohnerInnen, den Einrichtungen, deren Träger und der Öffentlichkeit und zum anderen obliegen der FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Die ausschließlich unangemeldeten Nachschauen finden entsprechend dem PfleWoqG mindestens einmal im Jahr pro Einrichtung statt. Sollten in einem Heim Mängel festgestellt werden, wird die FQA / Heimaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde tätig.

Aufgaben der FQA sind insbesondere:

Für Fragen und Anliegen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der FQA des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen gern zur Verfügung.

 

Pflegebeauftragter

 Daneben können Sie sich an den Pflegebeauftragten am Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wenden. Dieser hat die Aufgabe, als Anlaufstelle für alle Belange Pflegebedürftiger, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte zur Verfügung zu stehen, wenn es um Missstände in der Pflege geht. Betroffene können ihm ihre Anliegen und Hinweise mitteilen; Vertraulichkeit wird gewährleistet, personenbezogene Daten bleiben auf Wunsch außen vor. Der Pflegebeauftragte gibt dem Betroffenen eine kurze ergebnisorientierte Rückmeldung.

Der Pflegebeauftragte ist telephonisch erreichbar unter der kostenlosen Rufnummer

0800 0114353.

Diese Pflegehotline ist rund um die Uhr geschaltet, damit Anliegen und Beschwerden jederzeit angebracht werden können.

Ferner können sich Betroffene per Online-Formular unter www.pflegebeauftragter.bayern.de an ihn wenden.

 




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