
Sachgebiet 52 "Amt für Jugend und Familie"
Den für Sie entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier.
Nach § 31 SGB VIII wird die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) auf Antrag der Eltern durch das Amt für Jugend und Familie gewährt.
Die Sozialpädagogsche Familienhilfe ist eine intensive, langfristige Betreuung von Familien, findet im familiären Umfeld statt und wird individuell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten.
Die SPFH ist eine ganzheitliche Hilfe, das heißt, es wird mit allen Familienmitgliedern an den Problemen gearbeitet und er werden gemeinsam Lösungsstrategien entwickelt.
Für folgende Familien kann die SPFH eine geeignete Hilfeform sein:
Vorraussetzung für eine erfolgreiche SPFH, ist die Bereitschaft der Familie, vertrauensvoll mit der Familienhelferin zusammen zu arbeiten und der Wunsch nach einer Veränderung der Situation besteht.
