Sachgebiet 52 "Amt für Jugend und Familie"
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Die Beratung umfasst im wesentlichen folgende Bereiche:
- Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit bei der Eheschließung
- Ersetzung der Zustimmung zur Bestätigung der Ehe
- Übertragung der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson
- Unterstützung der Eltern bei der Ausübung der Personensorge
- Unterbringung Minderjähriger, die mit Freiheitsentziehung verbunden sind
- Herausgabe des Kindes,
- Wegnahme von der Pflegeperson oder von dem Ehegatten oder Umgangsberechtigten
- Umgang mit dem Kind
Hierzu relevante Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder schreiben Sie uns eine e-Mail.