
Sachgebiet 52 "Amt für Jugend und Familie"
Den für Sie entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier.
Ein Erziehungsbeistand soll die Eltern in der Erziehung vor Ort unterstützen
und vor allem den Jugendlichen / das Kind bei der Bewältigung von
Entwicklungsproblemen unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie, sowie
unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, meist in Richtung
Verselbständigung, fördern.
Die Hilfe erfolgt im familiären Umfeld. Die Intensität richtet sich nach der
Problemlage des jeweiligen Falles. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei dem
Jugendlichen/ Kind, wobei mit allen unmittelbar Betroffenen an gemeinsamen
Lösungen gearbeitet wird. Dies setzt voraus, dass die Betroffenen jeweils
bereit sind, Situationen in enger Kooperation mit pädagogischen Fachkräften
verändern zu wollen.
Ansprechpartner bei Problemen in der Erziehung ist der örtlich zuständige
Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, welcher versucht in Gesprächen mit den
Eltern / Kindern / Jugendlichen und ggf. auch außerfamiliären Bezugspersonen
(Lehrkraft, Ärzte,Verwandte etc.) die aktuelle Situation im Ganzen zu
erfassen. Im Rahmen eines amtsinternen Prozesses kommt es unter Einbeziehung
vorhandener Fachkräfte zu einer Entscheidungsfindung bezüglich der
geeigneten Hilfe.
