
Sachgebiet 31 "Wasser und Boden"
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Ihr Ansprechpartner |
Zi-Nr. / Telefon / Fax |
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| Manuela Sander jeweils Die., Mi., Do., Fr. vormittags |
Zi.Nr. A 2.107 / 1. OG Tel.: 08041 / 505 241 Fax: 08041 / 505 372 |
manuela.sander@lra-toelz.de |
An Gewässern, die nicht allgemein zur Schifffahrt zugelassen sind (dies betrifft alle Gewässer im Landkreis), darf die Schifffahrt nur mit Genehmigung des Landratsamtes ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft sind genehmigungsfrei. Segelfahrzeuge sind jedoch genehmigungspflichtig, wenn sie mit einem Hilfsmotor oder eingebauten Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen ausgerüstet sind. Für folgende Fahrzeuge ist z.B. eine wasserrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich:
Hinweis:
Genehmigungen zum Befahren der Seen im Landkreis mit Motorbooten und Elektrobooten zu privaten Zwecken, können nicht erteilt werden.
Ziel des Landratsamtes ist die Beruhigung der Seen zum Zwecke der Erholung für die Allgemeinheit und aus Gründen des Naturschutzes.
