Beratungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Landkreis hat seit 01.01.2005 durch einen Beschluss des Kreistages einen Behindertenbeauftragten benannt. Seine Aufgabenstellung umfasst folgende Bereiche:
- Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung,
- Beratung des Landkreises bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des BayBGG (insbesondere Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte)
- Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere die Belange behinderter Frauen (Art. 3 Bay BGG)
- Planung von Maßnahmen zur Gleichstellung/Integration von Menschen mit Behinderungen in der Verwaltung und in den Betrieben im Landkreis
- Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen, Stellungnahmen, Anträgen und Empfehlungen in Behinderten relevanten Angelegenheiten
- Kontakt mit Betroffenen, Angehörigen und Institutionen zur Vertretung bzw. Versorgung von behinderten Menschen
- Anregung von Maßnahmen zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderung
- Koordination geplanter Behindertenbeauftragter bei den kreisangehörigen Gemeinden (z. B. Erfahrungsaustausch, Abstimmung gemeinsamer Aktivitäten)
- Kontakt mit der/dem Landesbehindertenbeauftragten
- Zusammenarbeit mit den fachlich relevanten Institutionen (z. B. Jugendhilfe ausschuss, Sozialhilfeausschuss; Arbeitsgemeinschaft öffentliche und freie Wohlfahrtspflege, Integrationsämter, Rehabilitationsträger)
- Erstellung eines Behinderten-Gleichstellungsberichts.
Weitere Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie beim
Arbeitskreis für Behinderte
www.afb-toel-wor.de